Einlagen in Sicherheitsschuhen?
Die Berufsgenossenschaften haben Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgestellt.
In der DGUV Regel 112-191 wird die Benutzung von Fuß- und Knieschutz geregelt.
Die Regel besagt, dass nur Sicherheitsschuhe mit einer Baumusterprüfbescheinigung getragen werden dürfen.
Jede Veränderung der Schuhe, auch im Schuh getragene Einlagen, macht die bestandene Prüfung ungültig.