Die Berufsgenossenschaften haben Regeln für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgestellt.
In der DGUV Regel 112-191 wird die Benutzung von Fuß- und Knieschutz geregelt.
Die Regel besagt, dass nur Sicherheitsschuhe mit einer Baumusterprüfbescheinigung getragen werden dürfen.
Jede Veränderung der Schuhe, auch im Schuh getragene Einlagen, macht die bestandene Prüfung ungültig.
Da die hohen Kosten für die Baumusterprüfung einer einmaligen Sonderanfertigung durch ein offizielles Prüfinstitut in der Praxis nicht umzusetzen sind, haben einige Hersteller von Sicherheitsschuhen reagiert und bieten bestimmte Schuhmodelle an, die mit speziellen Einlagen getragen werden dürfen.
Diese Einlagen fertigen wir nach einer festgelegten Fertigungsanweisung ausschließlich für einen bestimmten Sicherheitsschuh. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anforderungen der Baumusterprüfung wie z. B. Höhe der Schutzkappen oder Antistatik erfüllt werden.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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